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Adobe Acrobat Pro

Zielgruppen

Erstellen, Verwalten, Kommentieren und Verteilen von PDF-Dateien

Quelle: mediastok.ai - stock.adobe.com

Servicebeschreibung

Die Freie Universität Berlin hat über Acrobat Pro einen Campusvertrag abgeschlossen. Darin wird die kostenfreie Nutzung von Acrobat für Beschäftigte der Freien Universität Berlin geregelt.

Für die Nutzung ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

Um Adobe Acrobat Pro auf Ihrem Rechner zu verwenden, wählen Sie bitte die für Sie zutreffende Arbeitsplatzvariante:

Adobe Acrobat Pro für standardisierte Windows-ArbeitsplätzeAuf standardisierten Windows-Arbeitsplätzen ist Adobe Acrobat Pro standardmäßig vorinstalliert.
Adobe Acrobat Pro für standardisierte Apple-ArbeitsplätzeInstallieren Sie die Software über den Self-Service auf Ihrem Apple-Gerät.
Adobe Acrobat Pro für nicht betreute RechnerLaden Sie das Installationsprogramm herunter und führen Sie die Installation auf Ihrem Gerät durch.

Dieser Service bietet Ihnen

  • Persönliche Softwarelizenzen für Adobe Acrobat Pro
  • Die Möglichkeit der Nutzung sowohl auf dienstlichen als auch auf privaten Geräten
  • Updates (Anpassungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen) während der Vertragslaufzeit
  • Installation von Adobe Acrobat Pro auf beliebig vielen Geräten
  • Gleichzeitige Verwendung auf maximal zwei Geräten gemäß der Vorgabe von Adobe

Kosten & Entgelte

Dieser Service ist kostenfrei.

Nutzungsberechtigung

Der Service kann von Beschäftigten mit gültigem FU-Account genutzt werden.

Technische Voraussetzungen

Einzuhaltende Bestimmungen

Benutzungsordnung der FUB-IT

Adobe Acrobat Pro darf ausschließlich von Beschäftigten der Freien Universität Berlin einschließlich studentischer Beschäftigter für rein dienstliche Zwecke genutzt werden. Die Nutzung ist sowohl auf dienstlichen Rechnern der Universität als auch auf privaten Geräten zulässig. Eine Vergabe an Lehrbeauftragte ist nicht erlaubt.
Die Nutzungsberechtigung endet mit dem Auslaufen des Rahmenvertrags (derzeit September 2029) oder mit dem Ausscheiden der betreffenden Person aus dem Beschäftigungsverhältnis.

Eine Weitergabe der Software oder der Lizenz an Dritte ist untersagt. 

Die Beschäftigten verpflichten sich zur Einhaltung aller Copyright-Bestimmungen sowie der Endbenutzervereinbarungen des Herstellers. Sollten einzelne der hier genannten Regelungen den Lizenzbedingungen des Herstellers widersprechen, gelten vorrangig die Endbenutzervereinbarungen von Adobe.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann Schadensersatzansprüche und rechtliche Schritte seitens des Lizenzgebers nach sich ziehen.

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