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Adobe Acrobat Pro

Zielgruppen

Adobe Acrobat Pro ist ein Programm zum Erstellen, Verwalten, Kommentieren und Verteilen von PDF-Dateien.

Quelle: mediastok.ai - stock.adobe.com

Servicebeschreibung

Die Freie Universität Berlin hat über Acrobat Pro einen Campusvertrag abgeschlossen. Darin wird die kostenfreie Nutzung von Acrobat für Beschäftigte der Freien Universität Berlin geregelt.

Auf standardisierten Windows-Arbeitsplätze ist Adobe Acrobat Pro standardmäßig vorinstalliert und kann ohne zusätzliche Registrierung verwendet werden.
Für die Nutzung auf allen anderen Geräten ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

Um Adobe Acrobat Pro auf Ihrem Rechner zu verwenden, wählen Sie bitte die für Sie zutreffende Arbeitsplatzvariante:

Software für standardisierte Windows-Arbeitsplätze Falls auf Ihrem Arbeitsplatz nicht vorhanden, erstellen Sie bitte eine Anfrage im Service-Portal der FUB-IT unter Angabe Ihrer Rechnernummer.
Software für standardisierte Apple-Arbeitsplätze Installieren Sie die Software über den Self-Service auf Ihrem Apple-Gerät nach vorheriger Registrierung
Software für selbstadministrierte Dienstrechner oder private Rechner Laden Sie die Software herunter und installieren Sie diese auf Ihrem Rechner nach vorheriger Registrierung

Dieser Service bietet Ihnen

  • persönliche Softwarelizenzen für Adobe Acrobat Pro
  • die Möglichkeit der Nutzung sowohl auf dienstlichen als auch auf privaten Rechnern
  • Updates (Anpassungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen) während der Vertragslaufzeit

Kosten & Entgelte

Dieser Service ist kostenfrei.

Nutzungsberechtigung

Der Service kann genutzt werden von Beschäftigten mit gültigem FU-Account.

Technische Voraussetzungen

Einzuhaltende Bestimmungen

Benutzungsordnung der FUB-IT

Adobe Acrobat Pro darf nur von Beschäftigten der Freien Universität Berlin für rein dienstliche Aufgaben in Forschung und Lehre auf Rechnern der Universität sowie privaten Rechnern eingesetzt werden. Die Vergabe an Lehrbeauftragte und studentische Beschäftigte (ausgenommen Anstellung nach TV-L) ist nicht gestattet.
Diese Berechtigung endet mit der Laufzeit des Rahmenvertrags (November 2025) oder dem Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis.

Beschäftigte sind zur Erstellung von Sicherungs- und Archivierungskopien der Software berechtigt, soweit dies für die Benutzung der Software erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.

Die Beschäftigten verpflichten sich zur Einhaltung der Copyright- und Endbenutzervereinbarungen des Herstellers. Widersprechen einzelne der hier aufgeführten Regeln den Bedingungen des Lizenzgebers, so gelten vorrangig die Endbenutzervereinbarungen von Adobe.
Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Bedingungen kann zu Schadensersatzansprüchen und juristischen Schritten des Lizenzgebers gegen den Endlizenznehmer führen. 

Weitere Informationen zum ServiceZur Knowledge Base im Service-Portal