Citavi
Servicebeschreibung
Die Software Citavi dient der wissenschaftlich korrekten Literaturverwaltung und Wissensorganisation.
Citavi steht als Desktop-Version für das Betriebssystem Windows zur Verfügung.
Zusätzlich umfasst die Citavi-Lizenz auch Citavi Web. Diese Version läuft direkt im Browser, sodass keine Installation erforderlich ist und Citavi unabhängig vom Betriebssystem verwendet werden kann.
Citavi Web ist zudem besonders hilfreich für die Zusammenarbeit mit mehreren Personen.
Sie können Citavi Web hier aufrufen: Citavi Web starten. Für die Nutzung ist es notwendig, einen Account bei Citavi zu erstellen.
Um Citavi auf Ihrem Rechner zu installieren, wählen Sie bitte die für Sie zutreffende Arbeitsplatzvariante:
| Citavi für standardisierte Windows-Arbeitsplätze |
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| Citavi für standardisierte Apple-Arbeitsplätze |
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| Citavi für selbstadministrierte Dienstrechner oder private Rechner (Studierende und Beschäftigte) |
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Dieser Service bietet Ihnen
- persönliche Softwarelizenzen für die Literaturverwaltungssoftware Citavi
- für Beschäftigte die Möglichkeit der Nutzung sowohl auf dienstlichen als auch auf privaten Rechnern
Kosten & Entgelte
Dieser Service ist kostenfrei.
Nutzungsberechtigung
Der Service kann genutzt werden von:
- Beschäftigten und Studierenden der FU Berlin
Technische Voraussetzungen
- Allgemeine Internetverbindung
- Webbrowser
- Systemvoraussetzungen
Einzuhaltende Bestimmungen
- Citavi darf von den Beschäftigten, Studierenden, Dozierenden, Einrichtungen und Instituten der Freien Universität Berlin auf allen Rechnern der Freien Universität Berlin sowie den privaten Rechnern verwendet werden.
Diese Berechtigung endet mit der Laufzeit des Campusvertrags (zurzeit 30.04.2027) oder mit dem Ausscheiden aus der Freien Universität Berlin. Falls der Campusvertrag nicht verlängert wird oder Sie die Hochschule verlassen, können Sie auf den Webseiten des Herstellers eigene Lizenzen erwerben, um weiter mit Citavi arbeiten zu können. - Mit der Nutzung verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Copyright und Endbenutzervereinbarungen des Herstellers.
Widersprechen einzelne der hier aufgeführten Regeln den Bedingungen des Lizenzgebers, so gelten vorrangig die Endbenutzervereinbarungen des Herstellers.
Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Bedingungen kann zu Schadensersatzansprüchen und juristischen Schritten des Lizenzgebers gegen den Endlizenznehmer führen.
